Mittwoch, 21. Oktober 2009

Wahlversprechen von Schwarz-Gelb entpuppen sich wie erwartet als dreiste Lügen

Wie sich der betrogene Wähler aus dem Mittelstand die von der FDP die in ihrer Wahlwerbung versprochenen "Steuerentlastungen" nun wirklich vorzustellen hat, wird nun auch für den letzten Träger der rosaroten Brille sichtbar. Steuerentlastung interpretiert die FDP seit eh und je als eine Entlastung der Reichen. Daran ändern auch die markigen Sprüche von Guido Westerwelle nichts, wobei er kramphaft versucht den deutschen Barack Obama zu mimen. Eines scheint Westerwelle schon jetzt in der Anfangsphase der Regierungszeit "seiner" FDP wie Obama zu beherrschen: Kein einziges seiner ursprünglichen Wahlversprechen dem deutschen Mittelstand gegenüber einzuhalten. Im Gegensatz zu Obama kann Westerwelle jedoch seine Schuld dem Koalitionspartner in die Schuhe schieben. Der erste Schritt von "Entlastungen" wurde nun im Rahmen des Umbaus der Pflegeversicherung beschlossen. So sollen nun zukünftig die Kosten der (Zwangs-) Pflegeversicherung allein dem Arbeitnehmer aufgebürdet werden:
Schwarz-Gelb plant nach einem Bericht der "Berliner Zeitung", die Kosten vermehrt den Arbeitnehmern aufzubürden. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe in der Unionsfraktionssitzung angekündigt, den bisher prozentual auf den Lohn bezogenen Beitrag Schritt für Schritt auf einen Pauschalbeitrag umzustellen, berichtet das Blatt unter Berufung auf Sitzungsteilnehmer.
Dies wäre ein schrittweiser Abschied von der solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung, da bei Pauschalbeiträgen der Arbeitgeberbeitrag wegfiele.
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Merkel sagte demnach nach Angaben von Sitzungsteilnehmern, der Wahlkampfspruch von Union und FDP, dass die Bürger künftig "mehr Netto vom Brutto" in ihren Geldbeuteln hätten, werde an diesem Punkt schwer einzuhalten sein.

Quelle: Spiegel-Online
Zwar stellt die Pflegeversicherung keine Steuer dar, entziehen kann sich ihr ein Mittelständler im Gegensatz zu Angehörigen der Oberschicht jedoch nicht.
Das Recht zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung steht nur Personen zu, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert [i. d. R Besserverdienende; Anm. d. Palaeoskop] sind.
Quelle: http://www.pflegekompass-marburg-biedenkopf.bissnet.de/regelung.asp

Bleibt abzuwarten, welche Überraschungen für den immer mehr abstürzenden Mittelstand unsere neu gewählte Koalition in Kürze noch aus dem Hut zaubern wird. Wetten, dass dies nur die Spitze des Eisbergs schwarz-gelber "Steuerentlastungen" ist?

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