Es ist ein unglaublicher Skandal, der sich derzeit im nordrhein-westfälischen Salzkotten ereignet, der von den Massenmedien jedoch weitgehend unter den Tisch gekehrt wird: Dort werden Mütter mehrerer Kinder tagelang in Erzwingungshaft genommen, weil sie ihre Kinder nicht am Sexualkundeunterricht der Schule, mit dessen Inhalten sie nicht einverstanden sind, teilnehmen lassen! Leben wir Deutsche inzwischen in einer Diktatur? Oder wie anders soll man das bezeichnen, was sich dort ereignet?
Eine genauere Schilderung: Vor wenigen Tagen wurde Frau D., Mutter von acht Kindern, aus dem Gefängnis der JVA Gelsenkirchen entlassen: Acht Tage hatte sie dort zugebracht. Frau E., Mutter von vier Kindern, kam mit sechs Tagen Erzwingungshaft davon. Die Baptistenfrauen (evangelische Konfessionsfamilie) wurden zur Erzwingungshaft verurteilt, nachdem sie ein Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro vorsätzlich nicht bezahlt hatten. Die Frauen lehnten dies ab, weil sie sich keiner Schuld bewusst waren. Eine von ihnen war übrigens schon zum zweiten Mal im Gefängnis; bereits im Februar musste sie wegen derselben Vorwürfe einsitzen, weil sie ein älteres ihrer Kinder nicht zum Sexualkundeunterricht geschickt hatte. Zuvor hatte man die Ehemänner der Frauen eingesperrt, einen sogar zum zweiten Mal, ohne dass die Erzwingungshaft den gewünschten Erfolg, nämlich die Zahlung des Bußgeldes, gehabt hätte. Der Begriff »Bußgeld« erhält hier nämlich eine besondere Bedeutung, denn die Eltern weigern sich, Buße zu tun für etwas, was ihnen ihr Gewissen doch anders vorgibt. Weitere Verfahren stehen noch an, in denen sie mit zusätzlichen Erzwingungshaftverordnungen bedroht werden, denn auch die nachrückenden Kinder werden von den Eltern nicht zum Sexualkundeunterricht geschickt werden. Dem Staat passt so viel Eigenständigkeit von Eltern nicht. Er greift ein! Er zeigt den Unbeugsamen, wo der Hammer hängt: Auch die Geldbußen wurden in den letzten zwei Jahren ständig erhöht. Ist es Willkür? Fast könnte man dies annehmen, in einem Fall stieg die Geldstrafe innerhalb von zwei Jahren von einst 250 Euro auf inzwischen 1.000 Euro! Auch die Anzahl der Gefängnistage wächst: Bei einigen Familien, in denen die Mütter bereits mehrfach inhaftiert worden waren, müssen nun wieder die Väter ran; sie kommen aber nicht mehr mit einer Woche Haft aus, sondern in drei Fällen wurden jetzt Erzwingungsstrafen von 20 bzw. 40 Tagen angeordnet!
Wohlgemerkt: hier ist nicht etwa die Rede von einem generellen Fernhalten der Kinder von der Schule. Sondern es geht um einzelne Schulstunden, einige Sachkundeunterrichtsstunden, die für das Thema Sexualaufklärung vorgesehen sind. Die gläubigen Baptistenfamilien haben in aller Regel mehrere Kinder, die sie nach ethisch und moralisch klaren Vorstellungen und Regeln erziehen: Sie versuchen vor allem, jegliche Frühsexualisierung der Kinder zu vermeiden, sie möchten sie ebenso nicht mit pornografischen und sexuell freizügigen Inhalten konfrontieren, die ihrer Reife nicht entsprechen. Ihre Lebensformel heißt Reinheit, vor allem auch Keuschheit bis zur Ehe. Die Betroffenen dazu in der Anhörung im Bußgeldverfahren: »Sexualität ist bei uns kein Tabuthema, aber wir lehren unsere Kinder ein biblisches Sexualverhalten der Schamhaftigkeit, Keuschheit – und dass Sexualität ausschließlich in die Ehe gehört. Diese Erziehung schützt sie vor Missbrauch. Durch diese Erziehung wissen die Kinder, was richtig und was falsch ist. Sie wissen damit, dass jeder Mensch, der ihnen sexuell naht, dies nicht in Übereinstimmung dessen tut, was Gott und die Eltern wollen …« Die Familien sind in ihrer Haltung eigentlich umfassend durch das Bundesverfassungsgericht bzw. durch das Grundgesetz geschützt. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die Sexualerziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern ist und nicht die des Staates. So sind die höchsten Richter des Landes der Ansicht, dass die Schule mit ihrer Sexualerziehung – anders als andere Unterrichtsfächer – in die Intimsphäre des Kindes (Art. 1 und 2 GG), in das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 II Satz 1GG) und in die Familie eingreift. Das Bundesverfassungsgericht hat daher auf die Notwendigkeit eines engen, vertrauensvollen Zusammenwirkens von Schule und Elternhaus zum Wohle des einzelnen Kindes hingewiesen. Denn gegensätzliche Erziehung schadet dem Kindeswohl. Von einem engen, vertrauensvollen Zusammenwirken von Schule und Elternhaus kann in der katholischen, staatlichen Liboriusschule in Salzkotten, welche von den Kindern der Familien D. und E. besucht wird, auf diesem Gebiet schon lange nicht mehr die Rede sein. Die Vorgaben der höchsten Richter scheinen die Schulleitung wenig zu stören. Obwohl es ausdrücklich heißt, dass die Schule das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind, zu berücksichtigen hat, geschieht das in der Liborius-Schule nicht. Warum muss man aufs Recht achten, wenn man selbst eine ganz andere Meinung hat? Bei der inzwischen über fünf Jahre dauernden Auseinandersetzung zwischen Eltern und Schulleitung geht es um schulische, emanzipatorische Sexualerziehung, wozu unter anderem das Theaterstück Mein Körper gehört mir gehört, was die Eltern aus Gewissensgründen nicht akzeptieren können. An der Schule lässt man das Theaterprojekt, trotz zum Teil heftigsten Protestes, seit Jahren im Rahmen des Sexualkundeunterrichts dennoch immer wieder aufführen. Zur Erklärung heißt es, diese Vorstellung solle der Vorbeugung des Kindesmissbrauchs dienen. Da mag vielleicht auch etwas dran sein, und die Aufführung wird auch in anderen Schulen regelmäßig gezeigt. Doch nicht jeder ist mit den Inhalten einverstanden. Denn bei einem kritischen Blick wird schnell klar, dass hier gegen ethische und moralische Vorstellungen, wenn man sie denn wirklich ernst nimmt, durchaus verstoßen wird. Die betroffenen Eltern jedenfalls halten die Erziehung durch das Theater für ausschließlich ideologisch im Sinne der Weltanschauung der Emanzipation. Damit ist gemeint, dass jedes Kind (hier geht es um das Alter acht bis zehn Jahre) emanzipiert genug sein solle, um darüber zu entscheiden, ob ihm Sex etwa Spaß mache oder nicht. Wenn es keinen Lustgewinn davontrage, sei dies ein Nein-Gefühl, doch wenn es Spaß mache, dürfe es auch ruhig Ja dazu sagen. Überspitzt formuliert, könnte man hier tatsächlich gar eine Aufforderung zum sexuellen Missbrauch erkennen, denn den Kindern wird vermittelt, dass ihr Körpergefühl über elterliche Richtlinien gestellt wird. Da man bereits einen Säugling sexuell stimulieren kann, er jedenfalls körperliche Reaktionen darauf zeigt, ist es auch bei einem Schulkind kein Kunststück, sexuelle Gefühle herzustellen, die ihm sogar gefallen könnten. Dass dieses Alter jedoch eindeutig zu früh ist, muss wohl nicht erläutert werden. Schon Sigmund Freud warnte vor den zerstörerischen Folgen sexueller Stimulierungen von Kindern: »Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig, die Zerstörung der Scham bewirkt eine Enthemmung auf allen anderen Gebieten, eine Brutalität und Missachtung der Persönlichkeit des Menschen.« Man muss nicht ausgewiesener Freudianer sein, um diesen Gedanken nachvollziehen zu können. Die gesellschaftlichen Folgen einer frühsexualisierten Jugend sind derzeit bereits überall fühl- und sichtbar geworden. Die schulische Sexualerziehung bringt die frommen Familien aus Salzkotten und Paderborn in einen Gewissenskonflikt, der »glaubhaf« ist, wie ein bereits ergangenes Gerichtsurteil feststellte. Worum es ihnen genau geht, lässt sich durch eine Anhörungsaussage der Eltern erläutern: »Die atheistische und emanzipatorische Ideologie dieses Projektes teilen wir nicht. Wir lehnen es ab, dass sie (die Kinder) mit Jung und Alt Sex haben können, wenn ihr Gefühl ein Ja dazu hat.« Die tatsächlich ausschließlich emanzipatorische Erziehung dieses Theaterprojekts zeigt sich bereits an dem sich die ganze Veranstaltung durchziehenden Titelsong, der, einer Gehirnwäsche gleich, sieben Mal gesungen wird, und der den Kindern die wichtigsten Kernaussagen dieser Veranstaltung in Liedform zusammenfasst. In der zweiten Strophe heißt es: »Wenn ich berührt werde, weiß ich, wie’s mir geht! Mein Gefühl, das ist echt, mein Gefühl hat immer recht. Nein zu sagen, stark zu bleiben, ist oft schwer, doch ein Nein-Gefühl sagt mir: Ich will das nicht mehr!« Die Rechtsanwältin der Familien ist nach jahrelangem Kampf entsetzt über die Dickhäutigkeit von Amt und Schule. Sie stellt fest, dass es hier längst nicht mehr um das Wohl der Kinder zu gehen scheint, sondern darum, wem das ausschließliche Erziehungsrecht in der Schule zusteht. Es handelt sich also einerseits um einen Kampf zwischen dem staatlichem Erziehungsauftrag (Schulpflicht), der grundrechtlich nicht abgesichert ist, und andererseits dem natürlichen, grundrechtlich gewährleisteten Erziehungsrecht der Eltern. Zu dem umstrittenen Theaterprojekt führt die Juristin aus: »Die Botschaft, um dem sexuellen Missbrauch vorzubeugen, ist danach für das KIND (zwischen acht bis zehn Jahren) folgende: – Mein Körper gehört mir allein – Ich bestimme über meinen Körper ausschließlich selbst – Ich gebe auf mich selber Acht. Mein Maßstab gegen sexuellen Missbrauch ist mein Gefühl: »Mein Gefühl, das ist echt, mein Gefühl hat immer Recht!« – Das Kind wird durch diese Sexualerziehung von der elterlichen Erziehung und somit auch von der elterlichen Fürsorgepflicht im Bereich der Sexualität abgeschnitten. Weder seine Eltern noch sonst jemand haben ihm in diesem Bereich etwas zu sagen. (Es glaubt also, seine Gefühle seien wichtiger als moralethische Erziehungsrichtlinien.) – Das Kind wird von jeglicher Sexualethik emanzipiert. Für das Kind gilt die sexuelle Libertinage, die sich ausschließlich an seinem Gefühl – also der Lust – orientiert. – Das ist emanzipatorische Sexualerziehung, wie sie eindeutiger und radikaler nicht vertreten werden kann!
(Eva Herman)
Link: ---> Kopp-Verlag
Vielen Dank, Eva Herman, für diesen beim Kopp-Verlag veröffentlichten Artikel!
Hier noch ein paar haarsträubende Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, wobei der Staat (Jugendamt) dabei tatenlos zusieht, wenn Kinder misshandelt, vernachlässigt und getötet werden:
http://www.welt.de/vermischtes/article6977594/Kind-vor-den-Augen-seiner-Eltern-verhungert.html
http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/verhungerte-lea-weil-jugendamt-schlief-article789748.html
http://www.bild.de/BILD/news/2010/04/20/hier-lacht-die-dicke-mutter/deren-kind-verhungert-ist.html
http://www.sueddeutsche.de/959381/3293707/Leas-Mutter-vergass-uebers-Chatten-ihr-Kind.html
http://www.abendzeitung.de/bayern/177735
Diese traurige Liste könnte leider noch lange fortgeführt werden...
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